Dürfen wir Sie beraten? Diese Frage regelt das Steuerberatungsgesetz in § 4 Nr. 11.
Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten darf nicht jeder leisten. Vielmehr legt das Gesetz genau fest, welche Personen und Vereinigungen ihre Unterstützung in Steuersachen anbieten dürfen. Lohnsteuerhilfevereine, wie der Steuerring, haben eine eingeschränkte Befugnis und beraten z. B. Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende, Studenten und Unterhaltsempfänger.
Beratungsstelle München:
Meine Lohnsteuerhilfe e.V. - Lohnsteuerhilfeverein
Georg-Mauerer-Weg 11
80995 München
Telefon: 0170 4662641
E-Mail: info@meine-lohnsteuerhilfe.de
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