Buchhalterin Heike Heisler

Finanzbuchhaltung

Buchführung (Zeitraumrechnung)

Finanzbuchhaltung stellt eine wichtige Basis für die Unternehmensführung dar

Wir führen Ihr betriebliches Rechnungswesen in das 21. Jahrhundert

Finanzbuchführung mit Zukunft – mehr Leistung durch tagesaktuelle Verbuchung

In der Finanzbuchhaltung werden alle Vorgänge eines Unternehmens, die sich in Zahlen fassen lassen, zusammengeführt. Insbesondere werden in der Finanzbuchhaltung die Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens verbucht und in einer sachlichen und chronologischen Ordnung erfasst und aufgezeichnet.

Bestandteile des Rechnungswesen
Finanzbuchhaltung
Kosten- und Leistungsrechnung
Statistik/Analyse
Planung

Buchführung

  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle
  • Digitales Belegbuchen und/oder digitale Dokumentenablage
  • Elektronische Verbuchung der Bankumsätze mit Hilfe des Kontoauszugsmanagers
  • Elektronische Verbuchung der Kasse
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Umsatzsteuervoranmeldeverfahren
  • Debitoren- und Kreditorenmanagement, basierend auf der Offene-Posten-Buchhaltung
  • Mahnwesen
  • Abwicklung des Elektronisches Zahlungsverkehrs
  • Erstellung und führen Ihrer Anlagenbuchführung
  • Unterstützung des betrieblichen Zahlungsverkehrs durch Online-Überweisungen und -Lastschriften

Andere Bereiche der Finanzbuchhaltung erfassen den Wert von Geldanlagen, Krediten, Aktien und Devisenbeständen. Aufgrund der Finanzbuchhaltung kann jederzeit ein Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens gewonnen werden, der zugleich Auskunft darüber gibt, welche Unternehmensbereiche besonders hohe Einkünfte erziele oder welche Bereiche des Geschäftsmodells mit besonders hohen Kosten verbunden sind. Somit stellt die Finanzbuchhaltung wichtige Informationen für die Unternehmensführung bereit.

Weiterführende Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die im § 3 StBerG genannt werden. Dies sind im wesentlichen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.

Wir arbeiten in Kooperation mit Ihrem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt .

1. Leistungen gemäß § 6 Nr. 3 StBerG
Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind
Dazu gehören: Auszug § 6 Nr. 3 StBerG
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Auszug § 6 Nr. 3 StBerG

  • Datenerfassung nach Belegen, die durch den Auftraggeber oder von einer anderen dazu befugten Person kontiert worden sind.
  • Datenerfassung nach verbindlichen Buchungsanweisungen des Auftraggebers oder einer anderen zur Erteilung von Buchungsanweisungen befugten Person.
  • Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen, jedoch nicht die rechtliche Würdigung von Sachverhalten wie z. B. das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen
  • Schreib- und Rechenarbeiten
  • Ausdruck von BWA und Summen- und Saldenliste
  • Mithilfe bei der Wahl der Buchhaltungssoftware
2. Tätigkeitsbefugnisse der selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter gemäß § 6 Nr. 4 StBerG
Dazu gehören: Auszug § 6 Nr. 4 StBerG
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Auszug § 6 Nr. 4 StBerG

  • 1.1 Laufende Geschäftsvorfälle buchen (Kontieren, Erteilen von Buchungsanweisungen), d.h.
  • 1.2 Erfassen von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen
  • Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege;
  • Führung eines Kassenbuchs;
  • Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt usw.)
  • Buchen lfd. Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen
  • Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus
  • steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung, z.B. durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse
  • Die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung
  • betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen (nicht: Aufstellung des Jahresabschlusses, auch nicht in Form eines programmgesteuerten Ausdrucks = „Knopfdruckbilanz“

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Das externe Rechnungswesen (Rechnungslegung) bildet die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen ab (Finanzbuchhaltung). Dargestellt wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, gegliedert in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung und weiteren Instrumenten, die nicht notwendigerweise zahlenorientiert sind, wie dem Anhang und dem Lagebericht. Rechtliche Grundlage ist in Deutschland das Handelsgesetzbuch (HGB) und in Österreich das Unternehmensgesetzbuch (UGB).

  • Buchführung
  • Inventar
  • Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang)
  • Lagebericht
  • Sonderbilanzen, Zwischenbilanzen, Konzernabschluss
  • Wir arbeiten in Kooperation mit Ihrem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt